Das deutsche Gesetz zur Diskriminierung unverheirateter Väter verstößt, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention: auch sie müssten, wie die unverheirateten Mütter, das (teilweise) Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder bekommen.
Allerdings wird auch eine dementsprechende Gesetzesänderung die Männerdiskriminierung nicht beseitigen, wie bereits jetzt an unzähligen getrennt lebenden Elternpaaren, die auf dem Papier ein gemeinsames Sorgerecht haben, zu sehen ist: in der Praxis bedeutet das dennoch in der Regel, dass die Kinder die Väter kaum sehen, sondern nahezu ausschließlich bei den Müttern leben, die meist alle Entscheidungen, die die Kinder betreffen, fällen, sie "erziehen", ihre Schule wählen usw. Wo Unstimmigkeiten herrschen, müssten diese - wiederum zu Lasten der Kinder - gerichtlich entschieden werden. Hinzu kommen häufig Sanktionen der Mütter, wenn die Väter sich nicht ihrem Willen beugen, von der Einflussnahme auf die Kinder über willkürliche Kürzungen der ohnehin schon geringen Besuche (im Zweifelsfall wird das Kind im passenden Augenblick "krank") und nicht selten bis zu aus der Luft gegriffenen Vorwürfen der Kindesmisshandlung.
Fälle, in denen der Aufenthalt von Kindern bei beiden Elternteilen gerecht geteilt ist - eben so, dass das Kind bei jedem die Hälfte der Zeit lebt - dürften an einer Hand abzuzählen sein.
[Quelle und zugehörige Presseartikel: http://tierrechtsforen.de/13/2048]